Der
administrative Ablauf
Nur für NeuzüchterBevor
der erste Wurf fällt, muss die Zuchtstätte vom Zuchtwart begutachtet
werden (Art. 2.2). Der Zuchtname muss von der SKG geschützt sein.
Vor
dem Deckterrnin Die
Zuchtzulassung muss auf der Original-Abstammungsurkunde vom
Zuchtwart bestätigt sein. Senden Sie die Urkunde und die erforderlichen
Richterberichte (mindestens 2x die Wertnote "sehr gut", Art.
3.2)
rechtzeitig dem Zuchtwart. Die Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- bitte
den Unterlagen beilegen.
Nach dem Decken Der Züchter hat innert 10 Tagen nach der Belegung der Hündin die Kopie der Deckbescheinigung (Formular der SKG) dem Zuchtwart zu senden. Züchter, deren Zuchtstätte noch nicht auf ihre Eignung für die Aufzucht von Würfen mit mehr als acht Welpen kontrolliert wurden, haben spätestens drei Wochen vor der Geburt um eine Kontrolle beim Zuchtwart nachzusuchen, falls sie (im Falle eines Falles) mehr als 8 Welpen aufziehen wollen.
Der Wurf Der
Züchter hat den Wurf innert 10 Tagen mit der Wurfmeldekarte des Klubs
(beim Zuchtwart erhältlich) zu melden. Zieht er mehr als 8 Welpen auf,
muss die Meldung innert 3 Tagen erfolgen (Art. 5.7).
Die
Wurfkontrolle Bei mehr als 8 Welpen wird In der Regel zweimal kontrolliert, sonst erfolgt die Wurfkontrolle zwischen der 4. und 10. Woche. MIndestanforderungen der Zuchtstätte sind Im Art. 5.9 festgehalten. Bis spätestens Ende der 5. Wochemüssen
dem Zuchtwart folgende Unterlagen eingesandt werden (Art. 6.1): Original
Deckbescheinigung Original Abstammungsurkunde der Hündin Bei ausländischen Deckrüden Kopie der Abstammungsurkunde und Bestätigung
der Zuchtzulassung Nachweis der Mitgliedschaft einer SKG‑Sektion Kopien der Renntitel (Art. 6.2), wenn sie in den
Abstammungsurkunden der Welpen aufgeführt werden sollen Gebühren
für Klubmitglieder
(Art.
8) Zuchtstättenkontrolle
Fr. 70. pro Welpe Fr. 10. |