Der administrative Ablauf 

Nur für Neuzüchter

Bevor der erste Wurf fällt, muss die Zuchtstätte vom Zuchtwart begutachtet werden (Art. 2.2). Der Zuchtname muss von der SKG geschützt sein.  

 

Vor dem Deckterrnin

Die Zuchtzulassung muss auf der Original-Abstammungsurkunde vom Zuchtwart bestätigt sein. Senden Sie die Urkunde und die erforderlichen Richterberichte (mindestens 2x die Wertnote "sehr gut", Art. 3.2) rechtzeitig dem Zuchtwart. Die Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- bitte den Unterlagen beilegen.

 

Nach dem Decken

Der Züchter hat innert 10 Tagen nach der Belegung der Hündin die Kopie der Deckbescheinigung (Formular der SKG) dem Zuchtwart zu senden. Züchter, deren Zuchtstätte noch nicht auf ihre Eignung für die Aufzucht von Würfen mit mehr als acht Welpen kontrolliert wurden, haben spätestens drei Wochen vor der Geburt um eine Kontrolle beim Zuchtwart nachzusuchen, falls sie (im Falle eines Falles) mehr als 8 Welpen aufziehen wollen.

 

Der Wurf

Der Züchter hat den Wurf innert 10 Tagen mit der Wurfmeldekarte des Klubs (beim Zuchtwart erhältlich) zu melden. Zieht er mehr als 8 Welpen auf, muss die Meldung innert 3 Tagen erfolgen (Art. 5.7).

 

Die Wurfkontrolle

Bei mehr als 8 Welpen wird In der Regel zweimal kontrolliert, sonst erfolgt die Wurfkontrolle zwischen der 4. und 10. Woche. MIndestanforderungen der Zuchtstätte sind Im Art. 5.9 festgehalten.

 

Bis spätestens Ende der 5. Woche

müssen dem Zuchtwart folgende Unterlagen eingesandt werden (Art. 6.1):

Original Deckbescheinigung

Original Abstammungsurkunde der Hündin

Bei ausländischen Deckrüden Kopie der Abstammungsurkunde und Bestätigung der  Zuchtzulassung

Nachweis der Mitgliedschaft einer SKG‑Sektion

Kopien der Renntitel (Art. 6.2), wenn sie in den Abstammungsurkunden der Welpen aufgeführt  werden   sollen

Gebühren für Klubmitglieder (Art. 8)

Zuchtstättenkontrolle                           Fr. 70.­

pro Welpe                                            Fr. 10.­